AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) der Hebamme und der Leistungsempfängerin

  1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin.

 

  1. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

 

  1. Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

 

  1. Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.

(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung NRW.

(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw.  Krankentransporte.

(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung (siehe 5.2)

(5) Wahlleistungen sind keine Krankenkassenleistungen uns müssen daher privat bezahlt werden. Dies gilt zum Beispiel für bestimmte Kurse, Akupunktur, Lasern oder bestimmte Laboruntersuchungen. Die Hebamme wird die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über die privaten Kosten informieren.

 

  1. Terminverlegung und Terminabsagen

(1) Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und/oder zu verlegen. Die Hebamme wird die Leistungsempfängerin unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und ggf. einen neuen Termin vereinbaren. In dringenden Fällen wendet sich die Leistungsempfängerin unverzüglich an eine Kinderärztin/einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf unter 112.

(2) Die Hebamme und die Leistungsempfängerin vereinbaren für den Leistungszeitraum verbindliche Termine. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, den jeweils verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten. Für den Fall, dass vereinbarte Termine seitens der Leistungsempfängerin nicht wahrgenommen werden oder nicht spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt worden sind, ist die Leistungsempfängerin verpflichtet, der Hebamme die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen (§ 615 BGB). Die Kosten werden in diesem Fall nicht von der Krankenversicherung übernommen.

 

  1. Sprechzeiten und Erreichbarkeit

(1) Die Hebamme gewährleistet während der Vertragslaufzeit unter der Rufnummer 0228 180 34 143 eine telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr. Hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter werden in zumutbaren Zeitabständen von der Hebamme oder ihrer Vertretung abgehört, verbunden mit einer Rückmeldung.

(2) Wenn die Hebamme nicht erreichbar ist, kann man sich bei Fragen oder Terminverschiebung jederzeit per Mail an folgende Mailadresse wenden:
info@hebammen-ambulanz-bonn.de

 

  1. Abrechnung des Entgelts

1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen (z.B. Akupunktur). Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach der Privatgebührenordnung NRW verpflichtet. Hinweis: die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig.

 

  1. Ort der Leistungserbringung

(1) Alle Termine mit der Hebamme finden in den Räumen des gemeinnützigen Vereins „Hebammen Ambulanz Bonn e.V.“ (Gesundheitszentrum St. Johannes Hospital, Kölnstr. 54, 53111 Bonn) statt.

(2) Auch alle Kurse finden an dieser Adresse statt.

 

  1. Vereinbarung zu Kursen

Nach Buchung eines Kurses erhält die Leistungsempfängerin eine Bestätigungs eMail und ist damit zum ausgewählten Kurs verbindlich angemeldet. Die Zahlungsweisen für die jeweiligen Kurse werden in der eMail erklärt und müssen dementsprechend entrichtet werden (je nach Kurs per Überweisung oder bar).

Der Vertrag zur Kursanmeldung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dafür senden Sie den Widerruf schriftlich per eMail an die Hebammen Ambulanz Bonn (info@hebammen-ambulanz-bonn.de).

Nach Ablauf der 14 Tage ist eine Kündigung des Kurses nur dann möglich, wenn sich ein/e Ersatzteilnehmer/In findet. In diesem Fall wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 € erhoben.