1. Art und Zweck der Datenverarbeitung
Die Hebamme erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Hebammentätigkeit personenbezogene Daten der Patientin sowie der in die Betreuung involvierten (ungeborenen/geborenen) Kinder. Dabei handelt es sich neben Angaben zu Ihrer Person und den relevanten Sozialdaten (Name, Kontaktdaten, Versichertendaten, etc.) auch um die für die Betreuung relevanten Gesundheitsdaten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 9 Abs. 2 lit h DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 b BDSG nF (Versorgung im Gesundheitsbereich) oder – sofern Ihre ausdrückliche Einwilligung erforderlich sein sollte – Art. 9 Abs. 2 lit. a DSVGO.
Für die Durchführung der Abrechnung nimmt die Hebamme eine externe Abrechnunsstelle in Anspruch und übermittelt dieser zum Zweck die abrechnungsrelevanten Patientendaten. Rechtsgrundlage hierfür ist bei Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern §§ 301a, 302 SGB V. Bei privat Krankenversicherten oder im Falle der Inanspruchnahme von nicht seitens der GKV erstattungsfähigen Leistungen erfolgt die Abrechnung direkt über die Patientin.
2. Empfänger der Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies zur Durchführung des Behandlungsvertrags, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenen Fragen und zur Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich ist und die Patientin der Weitergabe einwilligt oder eine rechtliche Grundlage diese gestattet.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind die Abrechnungsdienstleister, gesetzliche Kostenträger, Labore und ggf. Ärzte.
Im Ausnahmefall ist die Hebamme gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten weiteren Empfängern zu übermitteln, wie etwa bei der Mitteilung an Behörden zur Erfüllung der gesetzlichen Mitteilungspflichten.
3. Dauer und Speicherung Ihrer Daten
Ihre Personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach der Rechnungsstellung müssen die entsprechenden Nachweise aufgrund der steuerrechtlichen Regelungen (§14b UStG) zehn Jahre aufbewahrt werden. Zusätzlich besteht im Rahmen der Hebammenberufsordnung die Verpflichtung, eine Dokumentation Ihrer Betreuung für 10 Jahre aufzubewahren. Darüber hinaus ist die Hebamme aufgrund der Regelung in § 199 Abs. 2 BGB dazu berechtigt, Dokumentationsunterlagen bis zu 30 Jahre auzubewahren.
4. Ihre Datenschutzrechte
Sie haben gegenüber der Hebamme das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten, auf Löschung sowie die Einschränkung der Verarbeitung. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können jedoch ggfs. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Hebamme personenbezogene Daten zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, sofern sich nach Ihrer Auffassung aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die der Verarbeitung entgegenstehen.
Hierüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren. Eine Übersicht der zuständigen Datenschutzbehörden finden Sie unter:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften-links-node.html
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) der Hebamme und der Leistungsempfängerin
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung NRW.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung (siehe 5.2)
(5) Wahlleistungen sind keine Krankenkassenleistungen uns müssen daher privat bezahlt werden. Dies gilt zum Beispiel für bestimmte Kurse, Akupunktur, Lasern oder bestimmte Laboruntersuchungen. Die Hebamme wird die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über die privaten Kosten informieren.
(1) Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und/oder zu verlegen. Die Hebamme wird die Leistungsempfängerin unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und ggf. einen neuen Termin vereinbaren. In dringenden Fällen wendet sich die Leistungsempfängerin unverzüglich an eine Kinderärztin/einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf unter 112.
(2) Die Hebamme und die Leistungsempfängerin vereinbaren für den Leistungszeitraum verbindliche Termine. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, den jeweils verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten. Für den Fall, dass vereinbarte Termine seitens der Leistungsempfängerin nicht wahrgenommen werden oder nicht spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt worden sind, ist die Leistungsempfängerin verpflichtet, der Hebamme die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen (§ 615 BGB). Die Kosten werden in diesem Fall nicht von der Krankenversicherung übernommen.
(1) Die Hebamme gewährleistet während der Vertragslaufzeit unter der Rufnummer 0228 180 34 143 eine telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr. Hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter werden in zumutbaren Zeitabständen von der Hebamme oder ihrer Vertretung abgehört, verbunden mit einer Rückmeldung.
(2) Wenn die Hebamme nicht erreichbar ist, kann man sich bei Fragen oder Terminverschiebung jederzeit per Mail an folgende Mailadresse wenden:
info@hebammen-ambulanz-bonn.de
1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen (z.B. Akupunktur). Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach der Privatgebührenordnung NRW verpflichtet. Hinweis: die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig.
(1) Alle Termine mit der Hebamme finden in den Räumen des gemeinnützigen Vereins „Hebammen Ambulanz Bonn e.V.“ (Gesundheitszentrum St. Johannes Hospital, Kölnstr. 54, 53111 Bonn) statt.
(2) Auch alle Kurse finden an dieser Adresse statt.
Nach Buchung eines Kurses erhält die Leistungsempfängerin eine Bestätigungs eMail und ist damit zum ausgewählten Kurs verbindlich angemeldet. Die Zahlungsweisen für die jeweiligen Kurse werden in der eMail erklärt und müssen dementsprechend entrichtet werden (je nach Kurs per Überweisung oder bar).
Der Vertrag zur Kursanmeldung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dafür senden Sie den Widerruf schriftlich per eMail an die Hebammen Ambulanz Bonn (info@hebammen-ambulanz-bonn.de).
Nach Ablauf der 14 Tage ist eine Kündigung des Kurses nur dann möglich, wenn sich ein/e Ersatzteilnehmer/In findet. In diesem Fall wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 € erhoben.
Potrošači imaju pravo na odustanak pod sljedećim uvjetima:
Potrošač je svaka fizička osoba koja sklopi pravni posao u svrhu koja se ne može pretežito pripisati njegovoj gospodarskoj ili samostalnoj profesionalnoj djelatnosti. Primalja/primaljska ordinacija ističe sudioniku sljedeće: Imate pravo otkazati ovaj ugovor u roku od 14 dana bez navođenja razloga. Otkazni rok je 14 dana od dana sklapanja ugovora. Kako biste iskoristili svoje pravo na odustajanje, morate obavijestiti primalju o svojoj odluci da odustanete od ovog ugovora jasnom izjavom (npr. pismom poslanim poštom ili e-poštom). Kako bi se ispunio otkazni rok, dovoljno je da prije isteka otkaznog roka pošaljete obavijest o ostvarivanju prava na otkaz.
Posljedice opoziva
Primalja/primaljska ordinacija dužna je sve uplate primljene od polaznice vratiti odmah, a najkasnije u roku od 14 dana od dana primitka obavijesti o opozivu. Ako je sudionik zatražio da usluga počne tijekom razdoblja otkazivanja, sudionik mora platiti primaljskoj ordinaciji odgovarajući iznos koji odgovara omjeru usluge iskorištene do tog trenutka.